Allgemeine Geschäftsbedingungen – Personalvermittlung
§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Quiner & Kaya Consulting und dem Kunden geschlossenen Personalvermittlungsverträge.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Quiner & Kaya Consulting unterstützt den Kunden bei seiner Personalbeschaffung.
(2) Der Vermittlungsvertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn eine mündliche, fernmündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Kunden von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Änderungen dieses Vermittlungsvertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Der Kunde kann einen erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit widerrufen, wenn die Stellenbesetzung gegenstandslos geworden ist.
(1) Ebenso behalten wir uns vor, einen Auftrag zurückzureichen.
§ 3 Vertragspflichten
(1) Quiner & Kaya Consulting verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Vermittlungsauftrag erfüllen zu können.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Quiner & Kaya Consulting alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Suche nach geeigneten Bewerbern benötigt werden.
(3) Liegen dem Kunden die Unterlagen eines von Quiner & Kaya Consulting vorgeschlagenen Bewerbers bereits vor, ist Quiner & Kaya Consulting unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach und schließt mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag, ist Quiner & Kaya Consulting berechtigt, das vereinbarte Vermittlungshonorar in Rechnung zu stellen.
§ 4 Vermittlungshonorar
(1) Das Vermittlungshonorar beträgt 25% des zukünftigen Jahresbruttoeinkommens des durch Quiner & Kaya Consulting vermittelten Bewerbers.
(2) Unser Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen einem von uns vorgeschlagenen Bewerber und dem Kunden bzw. mit einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.
(3) Der Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und einem von uns vermittelten Bewerber ist Quiner & Kaya Consulting unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, Quiner & Kaya Consulting die den Honoraranspruch begründende Unterzeichnung des Arbeitsvertrages unter Nennung des Jahresbruttoeinkommens und des Beschäftigungsbeginns mitzuteilen.
§ 5 Zusatzleistungen und Nebenkosten
(1) Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen, wie bspw. unterstützende Anzeigenschaltungen in Print- und Online-Medien, sind schriftlich zu vereinbaren und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
(2) Anfallende Reisekosten bzw. Auslagen der Bewerber für Vorstellungstermine, die auf Veranlassung des Kunden entstehen, werden dem Kunden unter Vorlage der Belege gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Zusatzleistungen und Nebenkosten können sofort in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7 Verschwiegenheit
(1) Der Kunde und Quiner & Kaya Consulting verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit vertraulich zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Daten Stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht für beide Seiten über das Ende des Vermittlungsauftrages hinaus.
§ 8 Haftung
(1) Quiner & Kaya Consulting kann nicht gewährleisten, einen erteilten Vermittlungsauftrag erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
(2) Angaben von Quiner & Kaya Consulting zu einem Bewerber beruhen auf den vom Bewerber zur Verfügung gestellten Unterlagen und den im Auswahlverfahren in Erfahrung gebrachten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt Quiner & Kaya Consulting keine Gewährleistung.
(3) Die Auswahlentscheidung für einen Bewerber liegt ausschließlich im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Quiner & Kaya Consulting übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung des vermittelten Bewerbers im Hinblick auf die zu besetzende Position.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Regelung, mit der der im wirtschaftlichen Bereich verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.
(3) Für alle Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsauftrag ist der Sitz von Quiner & Kaya Consulting.